|
In Österreich dürfen Kinder laut Straßenverkehrsordnung
nach Vollendung des 12. Lebensjahres allein im öffentlichen
Raum Rad fahren. Mit behördlicher Bewilligung ist dies
ab dem 10. Lebensjahr möglich. Voraussetzung sind die
körperliche und geistige Reife, die durch eine theoretische
und praktische Prüfung festgestellt werden.
In Graz, einer Stadt mit einem Radverkehrsanteil von 14%,
hat die Radfahrausbildung und -prüfung früher ausschließlich
in der Theorie und im Schonraum des städtischen Verkehrsgartens
stattgefunden. Dieser Schonraum, ist ein Areal, dessen Ausstattung nicht auf die Verkehrswirklichkeit
übertragen werden kann.
Ausgehend von diesem unbefriedigenden Zustand hat die Forschungsgesellschaft
Mobilität
RadfahrtrainerInnen ausgebildet, die umfassende verkehrspädagogische Kenntnisse
im komplexen Themenbereich Verkehr mit dem Schwerpunkt Rad fahren und Radverkehr
haben.
Seit 1995 sind diese Radfahrtrainerinnen mit der praktischen
und theoretischen Weiterentwicklung der Radfahrausbildung
und dem Radfahrtraining an Grazer Schulen befasst. Bislang
haben mehr als 14000 SchülerInnen an allen Grazer Volksschulen am Radfahrtraining der Forschungsgesellschaft Mobilität
teilgenommen.
Das Radfahrtraining hat sich in seiner 17jährigen Laufzeit
als fixer Bestandteil eines praxisorientierten Verkehrserziehungsunterrichts
bewährt. Der Rahmen des traditionellen Verkehrserziehungsunterrichts
wurde durch die praktischen Trainingseinheiten im realen Verkehrsgeschehen
wesentlich erweitert. Seit dem Jahr 2004 wird das Radfahrtraining an allen öfftenlichen
Grazer Volkschulen durchgeführt.
|