Wiederholung der RadfahrprüfungEs besteht die Möglichkeit, in der ersten Ferienwoche (MO,DI,MI von 8.00 bis 11.00) und in der ersten Schulwoche (MO, DI von 14.00 bis 16.00) die Prüfung im Verkehrserziehungsgarten nachzuholen.
Stellen Sie sich vor,
Sie würden am Parkplatz das Auto fahren erlernen und
hätten keine Fahrstunde im Straßenverkehr absolviert...
Genau diese Situation war jedoch Ausgangslage für ein Projekt, das die Forschungsgesellschaft
Mobilität vor 18 Jahren veranlasste, das Radfahrtraining als Vorbereitung auf die Radfahrprüfung
in der Verkehrsrealität stattfinden zu lassen.
Die Vorbereitung auf die Radfahrprüfung fand bis dahin ausschließlich im
Verkehrserziehungsgarten statt. Ein reines Schonraumtraining ist jedoch nicht ausreichend,
um Kinder adäquat auf den Straßenverkehr
vorzubereiten.
Das Üben in der Verkehrswirklichkeit ist die einzige Möglichkeit,
verkehrssicheres und souveränes
Verhalten im Straßenverkehr zu lernen. Nach erfolgreicher Absolvierung
der Radfahrprüfung und Vollendung des 10. Lebensjahres
und dürfen Kinder als Radfahrer selbständig am Verkehr
teilnehmen. |